Ihre Fluggastrechte in der EU
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Reisende bei großen Verspätungen, Annullierungen und Überbuchung. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln in einfacher Sprache.
Wann gilt die Verordnung?
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, egal mit welcher Fluggesellschaft. Für Flüge aus einem Nicht-EU-Staat in die EU gilt sie nur, wenn eine Airline mit Sitz in der EU sie durchführt. Norwegen, Island und die Schweiz werden wie EU-Staaten behandelt, ebenso Gebiete wie die Kanaren, Madeira oder La Réunion.
Für Flüge ab Großbritannien gilt seit dem Brexit die eigene britische Regelung UK261.
Wie viel Geld steht Ihnen zu?
Die Höhe hängt von der direkten Entfernung zwischen dem ersten Abflugort und dem Endziel ab, nicht von der tatsächlich geflogenen Strecke.
| Entfernung | Ausgleich pro Person |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| über 1.500 km innerhalb der EU sowie 1.500 bis 3.500 km | 400 € |
| über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) | 600 € |
Bietet die Airline einen Ersatzflug an, der nur wenig später ankommt (bis 2, 3 oder 4 Stunden je nach Entfernung), darf sie den Betrag um die Hälfte kürzen.
Verspätung
Ein Ausgleich steht Ihnen zu, wenn Sie Ihr Endziel mindestens 3 Stunden später erreichen als geplant. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Maßgeblich ist der Moment, in dem am Ziel eine Tür des Flugzeugs geöffnet wird.
Haben Sie wegen einer Verspätung einen Anschlussflug derselben Buchung verpasst, zählt die Verspätung am Endziel.
Annullierung
Bei einer Annullierung steht Ihnen ein Ausgleich zu, außer die Airline hat Sie rechtzeitig informiert:
- mindestens 14 Tage vor dem Abflug, oder
- 7 bis 13 Tage vorher mit einem Ersatzflug, der höchstens 2 Stunden früher startet und weniger als 4 Stunden später ankommt, oder
- weniger als 7 Tage vorher mit einem Ersatzflug, der höchstens 1 Stunde früher startet und weniger als 2 Stunden später ankommt.
Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt das ebenfalls als Annullierung.
Unabhängig vom Ausgleich können Sie zwischen Erstattung des Ticketpreises und einem Ersatzflug wählen.
Nichtbeförderung
Werden Sie gegen Ihren Willen nicht mitgenommen, etwa wegen Überbuchung, steht Ihnen der volle Ausgleich zu. Voraussetzung ist, dass Sie rechtzeitig zum Check-in erschienen sind. Kein Anspruch besteht, wenn die Airline berechtigte Gründe hat, zum Beispiel fehlende Reisedokumente. Wer freiwillig gegen eine Gegenleistung verzichtet, erhält diese Gegenleistung statt des Ausgleichs.
Außergewöhnliche Umstände
Die Airline muss keinen Ausgleich zahlen, wenn die Störung auf Umstände zurückgeht, die sie auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden konnte. Das können extremes Wetter, Streiks von Fluglotsen oder Sicherheitsrisiken sein.
Technische Defekte und Streiks des eigenen Personals zählen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Regel nicht dazu. Die Airline muss die Umstände nachweisen.
Versorgung am Flughafen
Unabhängig vom Ausgleich muss die Airline Sie bei längeren Wartezeiten versorgen: mit Mahlzeiten und Erfrischungen, zwei Telefonaten oder E-Mails und, wenn eine Übernachtung nötig wird, mit Hotel und Transfer.
| Entfernung | Versorgung ab |
|---|---|
| bis 1.500 km | 2 Stunden Verspätung |
| über 1.500 km innerhalb der EU sowie 1.500 bis 3.500 km | 3 Stunden Verspätung |
| alle anderen Flüge | 4 Stunden Verspätung |
Ab 5 Stunden Verspätung können Sie auf den Flug verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen.
Fristen
Die Verordnung selbst nennt keine Frist. Es gilt das Recht des Landes, in dem Sie klagen. In Deutschland verjährt der Anspruch in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.
Die Reform 2026
Im Juli 2026 haben das Europäische Parlament und die EU-Staaten eine Reform beschlossen. Die 3-Stunden-Grenze und die Beträge von 250, 400 und 600 € bleiben erhalten. Neu sind unter anderem feste Fristen für Anträge und Antworten der Airlines.
Die neuen Regeln gelten erst 12 Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, voraussichtlich ab 2027. Bis dahin gelten die hier beschriebenen Regeln. Wir passen den Check an, sobald das Datum feststeht.