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Flug verspätet, annulliert oder überbucht?

Prüfen Sie in zwei Minuten, ob Ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zusteht. Kostenlos und ohne Anmeldung. Ihre Angaben verlassen Ihr Gerät nicht.

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Wählen Sie zuerst aus, was passiert ist.

Jede Person hat einen eigenen Anspruch.

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern nichts.

Drei Wege zu Ihrem Geld

Sie können Ihren Anspruch selbst und kostenlos durchsetzen. Ein Portal ist bequemer, behält aber einen Teil der Entschädigung.

Kostenlos

Selbst bei der Airline fordern

Schreiben Sie der Fluggesellschaft direkt, am besten über ihr Online-Formular oder per E-Mail, und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen.

  • Buchungsbestätigung und Bordkarte bereithalten
  • Einen Gutschein müssen Sie nicht annehmen
  • Antworten und Belege aufbewahren

Musterbrief erstellen

Kostenlos

Schlichtungsstelle einschalten

Lehnt die Airline ab oder antwortet nicht, vermittelt die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, auch wenn es scheitert.

Ist die Airline dort nicht Mitglied, übernimmt das Bundesamt für Justiz. Das Bundesjustizministerium bietet außerdem einen Onlinedienst, mit dem Sie selbst eine Klage erstellen können.

Das Ergebnis des Checks hängt nicht davon ab, ob wir etwas verdienen. Die kostenlosen Wege stehen bewusst zuerst. Portale sortieren wir nach der Gebühr, die für Sie anfällt, die günstigste zuerst. Mehr dazu unter So funktioniert’s.

Häufige Fragen

Wer muss zahlen: die Airline oder das Reisebüro?

Die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat. Das gilt auch bei Pauschalreisen und bei Flügen, die unter der Flugnummer einer anderen Airline verkauft wurden.

Gilt das auch für Flüge nach Marokko, in die Türkei oder nach Brasilien?

Beim Abflug aus der EU ja, mit jeder Fluggesellschaft. Auf dem Rückflug in die EU nur dann, wenn eine Airline mit Sitz in der EU, in Norwegen, Island oder der Schweiz den Flug durchführt.

Die Airline beruft sich auf „außergewöhnliche Umstände“. Was heißt das?

Dann muss sie keinen Ausgleich zahlen. Dazu zählen oft extremes Wetter, Streiks von Fluglotsen oder Sicherheitsrisiken. Technische Defekte und Streiks des eigenen Personals zählen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Regel nicht dazu.

Die Airline muss die Umstände nachweisen. Fragen Sie schriftlich nach dem konkreten Grund.

Welche Rechte habe ich unabhängig von der Entschädigung?

Bei längeren Wartezeiten muss die Airline Sie versorgen: Mahlzeiten und Getränke, zwei Telefonate oder E-Mails und, wenn nötig, ein Hotel samt Transfer. Das gilt ab 2 Stunden Verspätung bis 1.500 km, ab 3 Stunden bis 3.500 km und ab 4 Stunden bei längeren Strecken.

Ab 5 Stunden Verspätung können Sie auf den Flug verzichten und den Ticketpreis zurückverlangen.

Wie lange habe ich Zeit?

Wird in Deutschland geklagt, verjährt der Anspruch in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. In anderen Ländern gelten andere Fristen. Warten Sie trotzdem nicht zu lange, denn Belege gehen verloren.

Ändert die Reform der Fluggastrechte 2026 etwas?

Die EU hat die Reform im Juli 2026 beschlossen. Die 3-Stunden-Grenze und die Beträge von 250, 400 und 600 € bleiben. Die neuen Regeln gelten erst 12 Monate und 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, voraussichtlich ab 2027. Bis dahin gilt die bisherige Verordnung, auf der dieser Check beruht.

Warum ist der Check kostenlos?

Wenn Sie über einen gekennzeichneten Werbelink ein Fluggastrechte-Portal beauftragen, erhalten wir eine Provision. Das Ergebnis des Checks und die Reihenfolge der Wege hängen davon nicht ab.

Was passiert mit meinen Angaben?

Nichts. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nicht an uns gesendet und nicht gespeichert. Wir setzen keine Cookies und keine Analyse-Tools ein.